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Für den Erwerb oder Neubau einer Immobilie ...

... sowie für bestimmte Modernisierungsmassnahmen stehen Ihnen ggf. verschiedene Fördermittel des Bundes und der einzelnen Bundesländer zur Verfügung. Hinzu kommen zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei fast allen Fördermitteln gilt der Grundsatz, dass diese “vor Maßnahmenbeginn” beantragt werden müssen.

Es gilt also: unbedingt vorab sich informieren und erst danach Bau- oder Kaufverträge unterschreiben.

Wir geben Ihnen hier einen ersten Einblick über die aktuellen Förderprogramme und helfen Ihnen bei Fragen auch gerne weiter. Aufgrund der sich wechselnden Gesetzte und Vorgaben können wir für diese Angaben keine Gewähr geben. Die jeweils aktuellen Programme erhalten Sie auf Anfrage.

Ihren Ansprechpartner Herrn Holger Knöpke
erreichen Sie unter der Telefonnummer 05225/859772.

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